Behandlung von Tumorerkrankungen

Jährlich erkranken in Deutschland schätzungsweise 400.000 Menschen neu an Krebs. Bei jeder zweiten Krebserkrankung ist die Strahlentherapie ein wichtiger Bestandteil des Behandlungskonzeptes, in einigen Fällen sogar die einzige Therapie.

Oft erfolgt die Behandlung einer Tumorerkrankung in einer Kombination aus mehreren Therapieansätzen (z.B. Operation, Chemotherapie und anschließende Bestrahlung). Die Entscheidung darüber, welche Möglichkeit bei einer bestimmten Diagnose am sinnvollsten ist, wird basierend auf nationalen und internationalen Leitlinien für nahezu alle unsere Patienten in interdisziplinär besetzten Tumorkonferenzen gefällt.

Wirkmechanismus der Bestrahlung

Der Wirkmechanismus der Bestrahlung beruht auf der durch die Strahlung ausgelösten Energieübertragung auf die Zellen unseres Körpers. Die in Folge ablaufenden chemischen und biologischen Vorgänge führen zu einer Beeinflussung des Zellwachstums und schließlich bei einer entsprechend hohen Dosis auch zum Absterben der Zellen. Nun sind wir hier auf der Erde immerzu von natürlicher Strahlung, z.B. ionisierender Strahlung aus dem Kosmos, umgeben. Unser Körper muss sich also damit auseinandersetzen, dass ständig zufällige Zellschäden auftreten können. Die Körperzellen besitzen deshalb effektive Reparaturmechanismen, die einen eventuellen Schaden der Zelle zunächst erkennen und innerhalb kurzer Zeit auch reparieren. Ebenso wichtig ist aber auch die Eigenschaft der Zelle zu erkennen, wann eine Reparatur nicht mehr möglich ist und der so genannte kontrollierte Zelltod (Apoptose) eingeleitet werden muss.

Eine strahlentherapeutische Behandlung profitiert von beiden Wirkmechanismen. Zum einen sind Krebszellen aufgrund der ablaufenden Vermehrungsprozesse besonders strahlensensibel. Außerdem ist oftmals die Reparaturfähigkeit der Krebszellen im Vergleich zu gesundem Gewebe deutlich eingeschränkt. Um diesen Unterschied möglichst effektiv auszunutzen, wird die notwendige Strahlendosis in kleinen Einzelportionen, so genannten „Fraktionen“ verabreicht, die über mehrere Wochen verteilt werden. Damit erhält das durch die Strahlung ebenfalls betroffene gesunde Gewebe immer wieder Gelegenheit, die eventuell aufgetretenen Schäden zu reparieren. Das passiert relativ schnell in einem Zeitraum von etwa 6–8 Stunden. Im Gegensatz dazu gelingt im Tumor die Reparatur schlechter, so dass immer mehr Tumorzellen ihre Funktion einstellen und absterben.

Parallel zu den biologischen Effekten spielt eine möglichst gezielte Bündelung der Strahlen im Tumor eine große Rolle. Durch verschiedene technische Verfahren wird dafür gesorgt, dass die Strahlendosis und die damit gesetzten Zellschäden im Tumor um ein Vielfaches höher sind, als im umgebenden Normalgewebe.

Überblick zu den Therapiekonzepten

Die Strahlentherapie ist oftmals nur eine von mehreren gleichzeitig oder nacheinander angewendeten Therapieansätzen im Falle einer Tumorerkrankung. Im Behandlungskonzept wird festgelegt, welche der Optionen die „primäre“ Therapie darstellt.

Dies kann wie für bestimmte Stadien des Prostatakarzinoms die Strahlentherapie sein. Man spricht dann von einer alleinigen oder definitiven Strahlentherapie. Für viele Tumorarten ist es die Chirurgie, d.h. die operative Entfernung der Geschwulst. Die Strahlentherapie kommt als begleitende Behandlung zum Einsatz, wenn klinische Studien gezeigt haben, dass der Behandlungserfolg in der Kombination Operation/Bestrahlung besser ist, als mit einer alleinigen Therapie. Man spricht von einer adjuvanten Therapie, wenn die Bestrahlung nach der Operation stattfindet, wie im Falle der Behandlung von Brustkrebs. Es gibt auch die Variante einer vorgeschalteten oder neoadjuvanten Strahlentherapie mit dem Ziel, die Tumormasse vor einer Operation durch die Strahlenwirkung zu verkleinern.

Die Bestrahlung ist ähnlich wie die Operation eine lokal begrenzt wirkende Therapie. Bei vielen Behandlungskonzepten ist deshalb eine Kombination mit einer medikamentösen Therapie erforderlich. Dies erfolgt mit dem Ziel, vom eigentlichen Tumor entfernte mikroskopisch kleine Absiedelungen mit der Therapie zu erfassen und eine Ausbreitung des Krankheitsgeschehens durch so genannte Metastasen zu verhindern. Zudem sollen durch diese sanfte Chemotherapie Tumorzellen sensibilisiert werden, um die Wirkung der Strahlen zu verbessern. Man spricht in diesem Fall von einer kombinierten Radiochemotherapie oder Radioimmuntherapie.

Zur Indikationen einer Strahlentherapie

Die Empfehlung darüber, ob eine Strahlentherapie als alleinige oder begleitende Therapiemaßnahme für eine bestimmte Tumorerkrankung in Frage kommt, wird in der Regel anhand von nationalen bzw. internationalen Leitlinien gefällt. Innerhalb dieser Leitlinien streben Experten der unterschiedlichsten Fachgebiete einen Konsens darüber an, welche Therapiekonzepte die besten Heilungschancen für eine bestimmte Tumorerkrankung bieten. Grundlage der Empfehlungen bilden medizinische Studien an vielen Patienten mit einer ähnlichen Erkrankung, in denen die erreichte Tumorkontrolle und die Lebensqualität der Patienten ausgewertet wurden. So wurde z.B. ermittelt, dass eine Strahlentherapie im Anschluss an eine brusterhaltende Operation bei Brustkrebs einen Überlebensvorteil für die Mehrheit der Patientinnen bringt. Deshalb wird diese Therapiekombination für bestimmte Tumorstadien generell empfohlen. Ein anderes Beispiel ist die Bestrahlung des Prostatakarzinoms. Für bestimmte Stadien des Prostatakarzinoms erreicht man mit der Strahlentherapie eine ähnlich gute Tumorkontrolle wie eine Operation, aber eventuell verbunden mit weniger Nebenwirkungen (z.B. Erhaltung der Kontinenz).

Manchmal ist die Datenlage nicht so eindeutig und mehrere Therapievarianten kommen in Frage. An dieser Stelle profitieren die Patienten von Tumorkonferenzen, in denen Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen eine individuelle Therapieempfehlung für jeden Patienten anhand des jeweiligen Krankheitsbildes aussprechen.

Ein Therapiekonzept festzulegen heißt, eine Balance zu finden zwischen der Kontrolle des Tumorgeschehens einerseits und der mit der Therapie verbundenen Einschränkungen andererseits. Die erreichte Lebensqualität ist oft schwer in Zahlen zu fassen und wird individuell ganz unterschiedlich bewertet. So ist es wichtig zu verstehen, dass die letzte Entscheidung über die Durchführung einer Therapie immer beim Patienten selbst liegen muss. Dazu müssen verlässliche Daten zu den Heilungschancen aber auch zu den ggf. auftretenden Komplikationen vorliegen und mit dem Patienten ausführlich besprochen werden. Dies ist Gegenstand des ausführlichen Arztgespräches vor Beginn der Therapie.